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Das E-Rezept ist da
und wir sind bestens vorbereitet!

Mit dem am 20. Oktober 2020 in Kraft getretenen "Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz –PDSG)" ist die Einführung des E-Rezepts bei der Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln geregelt worden. Damit soll die Behandlung mit Arzneimitteln sicherer, Abläufe in der Arztpraxis und der Apotheke vereinfacht und auch die Zettelwirtschaft im Gesundheitswesen reduziert werden.


Was bedeutet das für Sie?

Gesetzlich Versicherte erhalten die medizinische Verschreibung von der behandelnden Ärztin oder beim behandelnden Arzt nicht mehr auf Papier, sondern als elektronisches Rezept – kurz E-Rezept – in digitaler Form. Zum Beispiel per App auf dem Smartphone oder Tablet, ab 2023 auch auf der elektronischen Gesundheitskarte eGK; aber auch in ausgedruckter Form. Seit dem 1. September 2022 müssen alle Apotheken in Deutschland die QR-Codes mit speziellen Geräten auslesen – damit nehmen sie die E-Rezepte an und lösen sie ein.

Ihr Rezept können Sie wie bisher direkt bei uns in den Neuland Apotheken einlösen oder bequem von unterwegs online vorbestellen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Laden Sie hier die offizielle App "E-Rezept" herunter, um Ihr Rezept komplett elektronisch zu empfangen und einzulösen:

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